Was ein Wärmeplan ist — und was er nicht ist
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorzulegen: Städte über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, kleinere bis 30. Juni 2028. Der Plan teilt das Stadtgebiet in Eignungsgebiete ein — für Wärmenetze (Fernwärme), für dezentrale Versorgung (Wärmepumpe) und gegebenenfalls für Wasserstoffnetze — und zeigt, wo Versorger ihre Netze ausbauen wollen.
Was der Wärmeplan nicht ist: eine Anschlusspflicht, eine Anschlussgarantie oder ein Heizungsverbot. Er verpflichtet Eigentümer zu nichts. Er ist eine Landkarte, die Ihnen zeigt, welche Option an Ihrer Adresse realistisch ist — und genau dafür sollten Sie ihn lesen, bevor Sie eine Heizung für die nächsten 20 Jahre kaufen.
Der Stand in den Städten des Rhein-Main-Gebiets
Stand September 2026, nach Angaben der Stadtportale und Versorger:
- Frankfurt am Main: Entwurf März 2026, Bürgerbeteiligung bis Mai, Magistratsbeschluss August 2026, Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung im Herbst. Mainova soll das Fernwärmenetz bis 2040 verdoppeln (über 40 % des Wärmebedarfs); rund 60 % bleiben dezentral.
- Offenbach am Main: beschlossen am 25. Juni 2026. Fernwärmegebiete der EVO ausgewiesen, digitale Gebietskarte online; bis 2045 rund 13.200 Gebäude auf Wärmepumpe, 3.800 zusätzlich an Fernwärme. Kostenlose Erstberatung der Stadt.
- Mainz: vom Stadtrat im Juni 2026 beschlossen, auf Basis des Wärmemasterplans 2.0 der Mainzer Stadtwerke.
- Oberursel: beschlossen am 25. Juni 2026 — zwei Jahre vor der Frist. Bestehende und mögliche Fernwärmegebiete, dezentrale Bereiche; Wärmesektor verursacht über 50 % der städtischen Emissionen.
- Hofheim am Taunus: beschlossen im Dezember 2025, öffentlich vorgestellt im März 2026 — eine der ersten Kommunen in Hessen. Wärmenetz-Option mit Rechenzentrums-Abwärme in Marxheim, Geothermie für Innenstadt und Altstadt, Online-Tool „heatfind“ für Eigentümer.
- Wiesbaden: über 100.000 Einwohner, Plan gemeinsam mit ESWE erarbeitet, Ziel klimaneutrale Wärme bis 2045.
- Hanau: über 100.000 Einwohner, Wärme- und Klimakommission seit 2023 (Stadtwerke Hanau, Umweltamt), Ziel Klimaneutralität 2040.
- Bad Homburg, Eschborn, Kelkheim, Kronberg, Königstein, Friedrichsdorf, Steinbach: Frist Mitte 2028. Kelkheim hat einen Zwischenbericht veröffentlicht, Friedrichsdorf stellt am 12. November 2026 vor.
Was das für Ihre Heizung bedeutet
Drei Fälle. Erstens: Ihre Straße liegt in einem ausgewiesenen Fernwärmegebiet mit konkretem Ausbauzeitplan. Dann lohnt es, den Anschluss zu prüfen — er wird über KfW 458 genauso gefördert wie eine Wärmepumpe, und Sie sparen die Anlage im Haus. Aber: Eine Anschlussgarantie gibt es nicht, und die Netze wachsen über Jahre. Zweitens: Ihre Straße liegt im dezentralen Gebiet. Dann ist die Wärmepumpe die Lösung — je früher, desto höher der Klimageschwindigkeitsbonus. Drittens: Ihre Stadt hat noch keinen Plan. Dann entscheiden Sie nach dem Gebäude, nicht nach dem Plan: In Ein- und Zweifamilienhaus-Gebieten des Hochtaunus und Main-Taunus wird die Wärmepumpe in praktisch allen Fällen die ausgewiesene Lösung sein.
In allen drei Fällen gilt: Mit beschlossenem Wärmeplan greifen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an neue Heizungen verbindlich. Welche Fristen für Ihr Haus konkret gelten, klären wir im Erstgespräch — die Regeln haben sich mehrfach geändert und ändern sich weiter.
Was der Wärmeplan nicht ersetzt: die Hülle
Jeder Wärmeplan im Rhein-Main-Gebiet rechnet mit einer deutlich sinkenden Wärmenachfrage — durch Sanierung. Frankfurt geht davon aus, dass rund 60 % des Bedarfs dezentral gedeckt werden müssen, und das funktioniert nur mit gedämmten Gebäuden. Für Sie heißt das: Die Entscheidung Fernwärme oder Wärmepumpe ist die zweite Frage. Die erste ist, wie viel Wärme Ihr Haus überhaupt braucht — und die beantwortet der Sanierungsfahrplan.