Ratgeber

Kommunale Wärmeplanung im Rhein-Main-Gebiet

Welche Stadt hat ihren Wärmeplan beschlossen, was steht drin und was bedeutet er für Ihre nächste Heizung? Der Überblick für Eigentümer, Stand September 2026.

13. September 2026 8 Min. LesezeitVon Ümit Uzun, Architekt & Energieberater

Was ein Wärmeplan ist — und was er nicht ist

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorzulegen: Städte über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, kleinere bis 30. Juni 2028. Der Plan teilt das Stadtgebiet in Eignungsgebiete ein — für Wärmenetze (Fernwärme), für dezentrale Versorgung (Wärmepumpe) und gegebenenfalls für Wasserstoffnetze — und zeigt, wo Versorger ihre Netze ausbauen wollen.

Was der Wärmeplan nicht ist: eine Anschlusspflicht, eine Anschlussgarantie oder ein Heizungsverbot. Er verpflichtet Eigentümer zu nichts. Er ist eine Landkarte, die Ihnen zeigt, welche Option an Ihrer Adresse realistisch ist — und genau dafür sollten Sie ihn lesen, bevor Sie eine Heizung für die nächsten 20 Jahre kaufen.

Der Stand in den Städten des Rhein-Main-Gebiets

Stand September 2026, nach Angaben der Stadtportale und Versorger:

  • Frankfurt am Main: Entwurf März 2026, Bürgerbeteiligung bis Mai, Magistratsbeschluss August 2026, Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung im Herbst. Mainova soll das Fernwärmenetz bis 2040 verdoppeln (über 40 % des Wärmebedarfs); rund 60 % bleiben dezentral.
  • Offenbach am Main: beschlossen am 25. Juni 2026. Fernwärmegebiete der EVO ausgewiesen, digitale Gebietskarte online; bis 2045 rund 13.200 Gebäude auf Wärmepumpe, 3.800 zusätzlich an Fernwärme. Kostenlose Erstberatung der Stadt.
  • Mainz: vom Stadtrat im Juni 2026 beschlossen, auf Basis des Wärmemasterplans 2.0 der Mainzer Stadtwerke.
  • Oberursel: beschlossen am 25. Juni 2026 — zwei Jahre vor der Frist. Bestehende und mögliche Fernwärmegebiete, dezentrale Bereiche; Wärmesektor verursacht über 50 % der städtischen Emissionen.
  • Hofheim am Taunus: beschlossen im Dezember 2025, öffentlich vorgestellt im März 2026 — eine der ersten Kommunen in Hessen. Wärmenetz-Option mit Rechenzentrums-Abwärme in Marxheim, Geothermie für Innenstadt und Altstadt, Online-Tool „heatfind“ für Eigentümer.
  • Wiesbaden: über 100.000 Einwohner, Plan gemeinsam mit ESWE erarbeitet, Ziel klimaneutrale Wärme bis 2045.
  • Hanau: über 100.000 Einwohner, Wärme- und Klimakommission seit 2023 (Stadtwerke Hanau, Umweltamt), Ziel Klimaneutralität 2040.
  • Bad Homburg, Eschborn, Kelkheim, Kronberg, Königstein, Friedrichsdorf, Steinbach: Frist Mitte 2028. Kelkheim hat einen Zwischenbericht veröffentlicht, Friedrichsdorf stellt am 12. November 2026 vor.

Was das für Ihre Heizung bedeutet

Drei Fälle. Erstens: Ihre Straße liegt in einem ausgewiesenen Fernwärmegebiet mit konkretem Ausbauzeitplan. Dann lohnt es, den Anschluss zu prüfen — er wird über KfW 458 genauso gefördert wie eine Wärmepumpe, und Sie sparen die Anlage im Haus. Aber: Eine Anschlussgarantie gibt es nicht, und die Netze wachsen über Jahre. Zweitens: Ihre Straße liegt im dezentralen Gebiet. Dann ist die Wärmepumpe die Lösung — je früher, desto höher der Klimageschwindigkeitsbonus. Drittens: Ihre Stadt hat noch keinen Plan. Dann entscheiden Sie nach dem Gebäude, nicht nach dem Plan: In Ein- und Zweifamilienhaus-Gebieten des Hochtaunus und Main-Taunus wird die Wärmepumpe in praktisch allen Fällen die ausgewiesene Lösung sein.

In allen drei Fällen gilt: Mit beschlossenem Wärmeplan greifen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an neue Heizungen verbindlich. Welche Fristen für Ihr Haus konkret gelten, klären wir im Erstgespräch — die Regeln haben sich mehrfach geändert und ändern sich weiter.

Was der Wärmeplan nicht ersetzt: die Hülle

Jeder Wärmeplan im Rhein-Main-Gebiet rechnet mit einer deutlich sinkenden Wärmenachfrage — durch Sanierung. Frankfurt geht davon aus, dass rund 60 % des Bedarfs dezentral gedeckt werden müssen, und das funktioniert nur mit gedämmten Gebäuden. Für Sie heißt das: Die Entscheidung Fernwärme oder Wärmepumpe ist die zweite Frage. Die erste ist, wie viel Wärme Ihr Haus überhaupt braucht — und die beantwortet der Sanierungsfahrplan.

Häufige Fragen

Muss ich mich an die Fernwärme anschließen, wenn mein Gebiet ausgewiesen ist?

Nein. Die Ausweisung ist keine Anschlusspflicht; die kann eine Kommune nur per Satzung erlassen, was im Rhein-Main-Gebiet derzeit nirgends der Fall ist. Sie entscheiden wirtschaftlich — wir rechnen beide Varianten.

Wo finde ich den Wärmeplan meiner Stadt?

Auf dem Stadtportal unter Klimaschutz/Energie; Offenbach und Hofheim haben interaktive Karten bzw. Tools. Wir lesen die Karte für Ihre Adresse und übersetzen sie in eine Empfehlung.

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?

Unter Bedingungen und Übergangsfristen, die vom Wärmeplan-Status Ihrer Stadt abhängen und sich mehrfach geändert haben. Wirtschaftlich ist es mit Klimageschwindigkeitsbonus und steigender CO₂-Abgabe fast nie die bessere Wahl — die Rechnung machen wir für Ihr Haus.

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