Wärmepumpen-Förderung 2026 im Überblick

Bis zu 19.600 € Zuschuss für die Wärmepumpe im Einfamilienhaus, bei geringem Einkommen bis 22.400 € — wenn die Boni stimmen und die Reihenfolge eingehalten wird. Alle Regeln, Stand Oktober 2026.

Von Ümit Uzun, Architekt und Energieberater. Stand 8. Oktober 2026, Lesezeit 7 Min.

Die drei Bausteine der Heizungsförderung (KfW 458)

Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die KfW (Programm 458, Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude). Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Richtlinie (BEG EM vom 17.07.2026). Die Förderung besteht aus drei Bausteinen, die sich addieren, aber gedeckelt sind: bei 70 %, für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) bei 80 %. Förderfähig sind für Anträge bis 31.01.2027 28.000 € für die erste Wohneinheit, plus 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Beim Einfamilienhaus sind also bis 19.600 € Zuschuss drin, bei geringem Einkommen bis 22.400 €.

  • Grundförderung 30 %: für jede förderfähige Anlage — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärmeanschluss, Hybrid mit erneuerbarem Anteil. Selbstnutzer und Vermieter bekommen sie gleichermaßen
  • Klimageschwindigkeitsbonus 16 %: für Selbstnutzer, die eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen (Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein). Er gilt für Anträge bis 31.01.2027 und sinkt danach alle sechs Monate um 4 Punkte, ab 01.08.2028 entfällt er — wer wartet, bekommt weniger
  • Einkommensbonus, gestaffelt: 40 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, liegen alle Grenzen 10.000 € höher. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag (für 2026 also 2023 und 2024), nur für Selbstnutzer

Den früheren Effizienzbonus von 5 % (natürliches Kältemittel oder Erdwärme) gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr. Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt außerdem der Kostendeckel der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €. Und für 2027 ist ein Umbau bei der Wärmepumpe angekündigt: 15 % Grundförderung plus 15 % Bonus für Wärmepumpen, die ihren Ursprung in der EU haben. Quellen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 und KfW-Merkblatt 458 (gültig ab 24.09.2026), geprüft am 08.10.2026.

Wer bekommt was — drei typische Fälle

  • Selbstnutzer, Gasheizung von 2003, Einkommen über 50.000 €: 30 + 16 = 46 %, auf 28.000 € = 12.880 € Zuschuss
  • Selbstnutzendes Rentnerpaar, Ölheizung von 1998, zu versteuerndes Einkommen 34.000 €: 30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt auf 70 % = 19.600 € Zuschuss
  • Familie mit Kind unter 18, Ölheizung, zu versteuerndes Einkommen 38.000 € (angesetzt 28.000 €): 30 + 16 + 40 = 86 %, gedeckelt auf 80 % = 22.400 € Zuschuss
  • Vermieter, Zweifamilienhaus, Gasheizung von 2010: 30 % (Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten), auf 43.000 € = 12.900 € Zuschuss

Die Reihenfolge, die über den Zuschuss entscheidet

Bei der KfW-Heizungsförderung gilt eine Besonderheit: Sie schließen zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb — mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht — und stellen dann den Antrag. Ohne diese Klausel ist der Vertrag ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, und die Förderung ist weg. Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energie-Effizienz-Experten oder eines Fachunternehmers. Erst nach der Zusage beginnt die Montage. Nach der Inbetriebnahme folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit hydraulischem Abgleich und Nachweisen — dann zahlt die KfW aus.

Was zusätzlich gefördert wird

Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Wärmepumpe: auch Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Fußbodenheizung, Rohrnetz, Elektroarbeiten, Demontage und Entsorgung der Altanlage und der hydraulische Abgleich. Wer den Heizkörpertausch mit einplant, holt mehr aus dem 28.000-€-Deckel heraus — und bekommt eine Anlage, die mit 45 bis 50 °C Vorlauf läuft. Ob Ihre Heizkörper dafür reichen, zeigt ein einfacher Test im Winter, beschrieben im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Kommunal kommt wenig dazu — die Städte im Rhein-Main-Gebiet fördern vor allem Photovoltaik und Begrünung (Oberursel, Kronberg, Königstein) oder die Gebäudehülle (Bad Homburg, Friedrichsdorf, Frankfurt). Für die Wärmepumpe selbst ist die KfW der entscheidende Topf.

Was die Wärmeplanung Ihrer Stadt damit zu tun hat

Frankfurt, Offenbach, Mainz, Oberursel und Hofheim haben ihre kommunalen Wärmepläne beschlossen; sie weisen aus, wo Fernwärme kommt und wo Gebäude dezentral versorgt werden. Für die Förderung ändert das nichts — die Wärmepumpe wird überall gleich gefördert, der Fernwärmeanschluss ebenso. Für die Entscheidung ändert es viel: Liegt Ihre Straße im Fernwärme-Ausbaugebiet mit konkretem Zeitplan, kann der Anschluss die bessere Wahl sein. Liegt sie außerhalb, ist die Wärmepumpe gesetzt.

Häufige Fragen

Gilt die Förderung auch, wenn meine Gasheizung noch funktioniert?

Ja — der Klimageschwindigkeitsbonus setzt sogar voraus, dass die alte Anlage noch funktionsfähig ist (Gasheizungen: mindestens 20 Jahre alt). Wer bis zum Defekt wartet, muss unter Zeitdruck entscheiden und verliert womöglich den Bonus.

Kann ich die Förderung mit dem Ergänzungskredit kombinieren?

Ja. Die KfW bietet zusätzlich zum Zuschuss einen Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit, für Haushalte bis 90.000 € Einkommen mit Zinsverbilligung.

Brauche ich einen Energieberater für die Heizungsförderung?

Die Bestätigung zum Antrag kann auch ein Fachunternehmer ausstellen. Ein unabhängiger Energieberater lohnt sich trotzdem: Er prüft, ob die Anlage zum Haus passt, legt Heizlast und Heizflächen aus und sichert alle Boni, bevor der Vertrag unterschrieben ist.

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