Die vier Bausteine der Heizungsförderung (KfW 458)
Die Förderung für den Heizungstausch läuft seit 2024 über die KfW (Programm 458, Heizungsförderung für Privatpersonen — Wohngebäude). Sie besteht aus vier Bausteinen, die sich addieren, aber bei 70 % gedeckelt sind. Förderfähig sind 30.000 € für die erste Wohneinheit, plus 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Beim Einfamilienhaus sind also maximal 21.000 € Zuschuss drin.
- Grundförderung 30 %: für jede förderfähige Anlage — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Fernwärmeanschluss, Hybrid mit erneuerbarem Anteil
- Effizienzbonus 5 %: für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290) oder mit Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %: für Selbstnutzer, die eine funktionsfähige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen (Gasheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein). Der Bonus sinkt in den kommenden Jahren stufenweise — wer wartet, bekommt weniger
- Einkommensbonus 40 %: für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr (Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide)
Wer bekommt was — drei typische Fälle
- Selbstnutzer, Gasheizung von 2003, Einkommen über 40.000 €: 30 + 5 + 16 = 51 %, auf 30.000 € = 15.300 € Zuschuss
- Selbstnutzendes Rentnerpaar, Ölheizung von 1998, zu versteuerndes Einkommen 34.000 €: 30 + 5 + 16 + 40 = 91 %, gedeckelt auf 70 % = 21.000 € Zuschuss
- Vermieter, Zweifamilienhaus, Gasheizung von 2010: 30 + 5 = 35 % (Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten), auf 45.000 € = 15.750 € Zuschuss
Die Reihenfolge, die über den Zuschuss entscheidet
Bei der KfW-Heizungsförderung gilt eine Besonderheit: Sie schließen zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb — mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht — und stellen dann den Antrag. Ohne diese Klausel ist der Vertrag ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, und die Förderung ist weg. Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energie-Effizienz-Experten oder eines Fachunternehmers. Erst nach der Zusage beginnt die Montage. Nach der Inbetriebnahme folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit hydraulischem Abgleich und Nachweisen — dann zahlt die KfW aus.
Was zusätzlich gefördert wird
Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht nur die Wärmepumpe: auch Pufferspeicher, Heizkörpertausch, Fußbodenheizung, Rohrnetz, Elektroarbeiten, Demontage und Entsorgung der Altanlage, hydraulischer Abgleich sowie die Fachplanung und Baubegleitung (diese zu 50 %). Wer den Heizkörpertausch mit einplant, holt mehr aus dem 30.000-€-Deckel heraus — und bekommt eine Anlage, die mit 45 bis 50 °C Vorlauf läuft.
Kommunal kommt wenig dazu — die Städte im Rhein-Main-Gebiet fördern vor allem Photovoltaik und Begrünung (Oberursel, Kronberg, Königstein) oder die Gebäudehülle (Bad Homburg, Friedrichsdorf, Frankfurt). Für die Wärmepumpe selbst ist die KfW der entscheidende Topf.
Was die Wärmeplanung Ihrer Stadt damit zu tun hat
Frankfurt, Offenbach, Mainz, Oberursel und Hofheim haben ihre kommunalen Wärmepläne beschlossen; sie weisen aus, wo Fernwärme kommt und wo Gebäude dezentral versorgt werden. Für die Förderung ändert das nichts — die Wärmepumpe wird überall gleich gefördert, der Fernwärmeanschluss ebenso. Für die Entscheidung ändert es viel: Liegt Ihre Straße im Fernwärme-Ausbaugebiet mit konkretem Zeitplan, kann der Anschluss die bessere Wahl sein. Liegt sie außerhalb, ist die Wärmepumpe gesetzt.