Die kurze Antwort
Für die Bundesförderung (BEG EM) muss die gedämmte Außenwand einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²K) erreichen. Bei einem typischen Altbau im Rhein-Main-Gebiet — Massivwand ohne Dämmung, Baujahr 1950 bis 1985 — heißt das mit gängigen Dämmstoffen 14 bis 18 cm. Wer mehr will (Effizienzhaus-Standard, Zukunftssicherheit), geht auf 18 bis 22 cm. Weniger als 12 cm lohnt sich fast nie: Die Kosten für Gerüst, Putz und Anschlüsse sind dieselben, nur die Wirkung fehlt.
Warum der U-Wert zählt und nicht die Zentimeter
Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter Wand und Grad Temperaturunterschied nach draußen fließt. Er hängt von der bestehenden Wand und vom Dämmstoff ab. Dieselben 16 cm Dämmung ergeben auf einer 36er-Vollziegelwand einen anderen U-Wert als auf einer 24er-Betonwand. Und 16 cm eines Dämmstoffs mit Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/(mK) dämmen so gut wie 18 cm mit 0,036. Deshalb rechnen wir die Dämmstärke für jede Wand einzeln — das ist Teil der energetischen Bilanzierung.
Rechenbeispiele für typische Wände im Rhein-Main-Gebiet
Die folgenden Werte sind Richtwerte für Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit Dämmstoff der Wärmeleitgruppe 032 (z. B. EPS mit Grafit oder Mineralwolle 032). Für 035er-Material rund 2 cm mehr, für 040er rund 4 cm mehr.
- Vollziegel 36,5 cm (Gründerzeit, Nordend, Wiesbaden-Rheingauviertel): Ausgangs-U-Wert ca. 1,4 — 14 cm für 0,20; 18 cm für 0,16
- Hochlochziegel 30 cm (60er/70er, Steinbach, Eschborn, Nieder-Eschbach): Ausgangs-U-Wert ca. 1,2 — 14 cm für 0,20; 16 cm für 0,17
- Bimsbeton / Hohlblock 24 cm (50er/60er Siedlungsbau, Offenbach-Lauterborn, Hanau-Innenstadt): Ausgangs-U-Wert ca. 1,5 — 16 cm für 0,20; 20 cm für 0,15
- Kalksandstein 17,5 cm + Luftschicht + Verblender (zweischalig, 60er–80er): Kerndämmung der Luftschicht (meist 6–8 cm Einblasdämmung) plus ggf. WDVS außen — oder nur Kerndämmung, wenn die Fördergrenze anders erreicht wird
- Stahlbeton 24 cm (Nachkriegs-Mehrfamilienhäuser, Frankfurt-Nordweststadt): Ausgangs-U-Wert über 3,0 — 18 cm für 0,20; 22 cm für 0,16
Wenn Außendämmung nicht geht: Innendämmung
Bei Denkmalschutz, Stuckfassaden oder Grenzbebauung bleibt die Innendämmung. Hier gelten andere Regeln: Die Dämmstärke ist durch die Bauphysik begrenzt — typisch 6 bis 10 cm mit kapillaraktiven Systemen (Calciumsilikat, Holzfaser, Mineralschaum) — und die Förderung verlangt statt des U-Werts 0,20 den Nachweis, dass technisch nicht mehr möglich ist. Für Baudenkmäler gilt U ≤ 0,45 als Grenzwert. Innendämmung ist Planungsarbeit: Anschlüsse an Innenwände und Decken, Feuchteverhalten, Heizkörpernischen. Ohne Berechnung wird sie zum Schadensfall.
Was die Außenwanddämmung kostet — und was zurückkommt
Ein WDVS mit 16 cm kostet im Rhein-Main-Gebiet inklusive Gerüst, Putz, Anschlüssen und Fensterbänken derzeit etwa 180 bis 260 € je Quadratmeter Fassade (Stand 2026, je nach Untergrund und Detailaufwand). Beim Einfamilienhaus mit 180 m² Fassade sind das 32.000 bis 47.000 €. Die BAFA zahlt darauf 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 % auf den Anteil über 30.000 € — und in Bad Homburg kommen 40 €/m² von der Stadt dazu, in Friedrichsdorf ein städtischer Zuschuss bei Bauantrag vor 1984, in Frankfurt der Modernisierungsbonus.
Die Einsparung: Beim ungedämmten Haus geht etwa ein Viertel bis ein Drittel der Heizwärme durch die Wände. Nach der Dämmung sinkt dieser Anteil um 70 bis 80 %. Bei 2.500 € Heizkosten im Jahr sind das 500 bis 700 € — dazu kommen der Wertzuwachs, die kleinere Wärmepumpe und die Behaglichkeit warmer Wandoberflächen.
Drei Dinge, die bei der Dämmstärke oft schiefgehen
- Fensterlaibungen vergessen: Die Fassade bekommt 16 cm, die Laibung 2 cm — dort ist die Wärmebrücke, dort schimmelt es. Laibungen brauchen mindestens 3 bis 4 cm, besser werden die Fenster in die Dämmebene versetzt.
- Sockel und Perimeter ungedämmt: Die Dämmung endet auf Geländeniveau, der Keller bleibt kalt und die Wand darunter feucht. Der Sockel wird mit XPS bis unter das Gelände gedämmt.
- Dämmstärke nach Angebot statt nach Berechnung: „Wir machen immer 12 cm“ verfehlt die Fördergrenze — und der Zuschuss ist weg. Die Dämmstärke steht in der technischen Projektbeschreibung, die der Energieberater für den Antrag erstellt.