Förderung für die Dachsanierung: Was die BAFA 2026 zahlt

Neue Ziegel allein bringen keinen Euro. Wird das Dach gedämmt, zahlt die BAFA 15 bis 20 % dazu. Wer zuerst beim Dachdecker unterschreibt, verliert den Zuschuss.

Von Ümit Uzun, Architekt und Energieberater. Stand 4. November 2026, Lesezeit 5 Min.

Die kurze Antwort

Für eine Dachsanierung gibt es einen Zuschuss von der BAFA, wenn das Dach dabei gedämmt wird. Der Satz liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan gibt es auf den Anteil über 30.000 € 5 % mehr. Bedingung sind ein Energie-Effizienz-Experte und ein Antrag, bevor Sie die Firma beauftragen.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert wird die energetische Verbesserung, nicht die Reparatur. Die Grenze verläuft so:

  • Gefördert: die Dämmung der Dachfläche, auch als Aufsparren- oder Zwischensparrendämmung, und die Arbeiten, die dafür nötig sind.
  • Gefördert: die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist.
  • Nicht gefördert: die reine Neueindeckung ohne Dämmung.
  • Nicht über diesen Zuschuss gefördert: Photovoltaik. Sie läuft über die Einspeisevergütung, beide Wege stören sich nicht.

Was bei einem alten Dach technisch zu tun ist und was es kostet, steht im Ratgeber Dach neu decken.

Wie viel Zuschuss Sie bekommen

Für die erste Wohneinheit sind ohne Sanierungsfahrplan 30.000 € Kosten im Jahr förderfähig, mit Fahrplan 60.000 €. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 € hinzu, mit Fahrplan je 30.000 €. Der Bonus von 5 % gilt nur für den Teil über 30.000 €. Unter 30.000 € bringt der Fahrplan für den Zuschuss also noch nichts.

Zuschuss für die erste Wohneinheit, gerundete Beispiele
VarianteZuschuss
Dachsanierung für 25.000 €
ohne Sanierungsfahrplan3.750 €
mit Sanierungsfahrplan3.750 €
Dachsanierung für 50.000 €
ohne Sanierungsfahrplan4.500 €
mit Sanierungsfahrplan8.500 €
Dachsanierung für 60.000 €
ohne Sanierungsfahrplan4.500 €
mit Sanierungsfahrplan10.500 €

Was bei Ihrem Haus ungefähr herauskommt, zeigt der Förderrechner.

Die Bedingungen

  • U-Wert: Die gedämmte Dachfläche und die oberste Geschossdecke müssen höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen.
  • Energie-Effizienz-Experte: Er erstellt vor dem Antrag die technische Projektbeschreibung und bestätigt nach dem Bau, dass die Werte erreicht sind.
  • Reihenfolge: Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer zuerst bei der Firma unterschreibt, verliert den Zuschuss in der Regel.
  • Mindestbetrag: Die Maßnahme muss mindestens 300 € kosten. Das ist beim Dach nie das Problem.

So läuft es ab

  • Bestandsaufnahme: Wir klären, was das Dach braucht, und rechnen den U-Wert für Ihren Aufbau.
  • Angebote: Sie holen Angebote ein, aber Sie unterschreiben noch nicht.
  • Antrag: Mit der technischen Projektbeschreibung stellen wir den Antrag bei der BAFA.
  • Auftrag: Erst jetzt beauftragen Sie den Dachdecker.
  • Nachweis: Nach dem Bau reichen wir die Bestätigung und die Rechnungen ein, dann zahlt die BAFA aus.

Fachplanung und Baubegleitung werden selbst mit 50 % gefördert, auf bis zu 5.000 € Kosten je Ein- oder Zweifamilienhaus. Antrag und Nachweise übernehme ich in der Förderberatung.

Stand der Regeln: Richtlinie seit 21.07.2026, geprüft auf bafa.de am 4. November 2026. Förderzahlen ändern sich, ich prüfe sie vor jedem Antrag neu.

Häufige Fragen

Gibt es für die Dachsanierung eine Förderung von der KfW?

Den Zuschuss für die Dachdämmung zahlt die BAFA. Die KfW bietet dazu einen Ergänzungskredit an. Ob er sich für Sie lohnt, klären wir im Einzelfall.

Bekomme ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus?

Ja. Vermieter erhalten bei Dach, Fassade und Fenstern dieselbe Förderung wie Selbstnutzer.

Werden neue Dachfenster mit gefördert?

Dachfenster zählen zu den Fenstern und haben eigene Anforderungen. Welche Werte gelten, steht in der technischen Projektbeschreibung, die wir vor dem Antrag erstellen.

Gibt es zusätzlich Geld von der Stadt?

In manchen Städten im Rhein-Main-Gebiet gibt es eigene Programme. Was für Ihre Adresse gilt und ob es sich mit der Bundesförderung verbinden lässt, prüfen wir im Erstgespräch.

Was gilt bei einem Baudenkmal?

Bei Baudenkmalen läuft der Förderantrag über einen Experten mit Denkmal-Eintrag in der Expertenliste. Diesen Eintrag habe ich nicht, ich nenne Ihnen dann den richtigen Weg.

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